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Mo / 27.03.2023 / von Bud Meister YodaIst der Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland legal?
Ist der Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland legal?
Mit der Inkraftsetzung des neuen Cannabisgesetzes (CanG) am 1. April 2024 hat Deutschland einen bedeutenden Schritt in Richtung der Entkriminalisierung und Legalisierung von Cannabis für Erwachsene unternommen. Dies markiert einen Wendepunkt in der deutschen Drogenpolitik und eröffnet neue Wege für den verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis.
Ist Gras in Deutschland legal?
Die deutschen Cannabis-Gesetze wurden am 10. März 2017 geändert, als das Land die Verschreibung von Cannabis an schwerkranke Patienten legalisierte, auch wenn andere Behandlungsmöglichkeiten verfügbar sind. Eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes setzte die Änderung in Kraft, die auch die Übernahme der Behandlungskosten durch die Krankenkassen der Patienten beinhaltet. Die Legalisierung der medizinischen Verwendung ist die erste Bewegung in Bezug auf Cannabis seit einem Gerichtsurteil aus dem Jahr 1994, das die Vollstreckung von strafrechtlichen Sanktionen abhob, sofern es sich um eine "geringe Menge" handelt, wie von den einzelnen Bundesländern festgelegt.
Seit der Einführung des CanG (22.03.2024) ist der Besitz, Konsum und der Eigenanbau von Cannabis unter bestimmten Bedingungen legal. Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis für den persönlichen Gebrauch besitzen und bis zu drei Cannabispflanzen für den Eigenanbau züchten. Die für den Eigenanbau erlaubte Menge wurde auf 50 Gramm erhöht.
Ist Gras in Berlin legal?
Wie im gesamten Bundesgebiet ist auch in Berlin der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene legal. Die Regelungen des CanG gelten bundesweit und ermöglichen es den Bürgern, Cannabis in einem regulierten Rahmen zu konsumieren.
Ist CBD-Öl in Deutschland legal?
Hanf- und CBD-Öl mit einem THC-Gehalt von weniger als 0,3 % ist in Deutschland legal herzustellen, zu kaufen und zu verkaufen. Die bestehenden Regelungen zu CBD-Produkten haben sich durch das CanG nicht geändert.
Aufsichtsbehörde
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte schuf eine Cannabisagentur gemäß dem Einheitsübereinkommen der Vereinten Nationen über Suchtstoffe von 1961, das besagt, dass "ein Mitgliedstaat eine solche öffentliche Agentur einrichten oder ernennen muss, sobald Cannabis in dem betreffenden Staat für nichtindustrielle Zwecke angebaut werden soll". Werner Knöss, Ph.D., ist der ernannte Leiter der deutschen Cannabisagentur im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Hauptaufsichtsbehörde: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Unterbehörde: Bundesopiumstelle
Kontakt für "Ausnahmegenehmigungen zum Erwerb von Cannabis zu medizinischen Zwecken"
Besitz
Der Konsum von Cannabis ist für Erwachsene legal. Die neuen Regelungen sehen vor, dass der Konsum in der Nähe von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen nur in einem Abstand von mehr als 100 Metern erlaubt ist, um eine "Sichtweite" zu diesen Einrichtungen zu vermeiden.
Medizinisches Cannabis in Deutschland
Medizinisches Cannabis wird von Ärzten an schwerkranke Patienten verschrieben und über Apotheken vertrieben. Für den Bezug von medizinischem Cannabis ist in Deutschland keine besondere Genehmigung erforderlich. Ärzte müssen jedoch davon überzeugt sein, dass Cannabis bei der Behandlung der Krankheit oder der Symptome von Nutzen ist.
Eine Erhebung des bestehenden medizinischen Marktes im Jahre 2021 ergab, dass 372.000 Verordnungen von Patienten gestellt wurden, nachdem das Gesetz zur medizinischen Verwendung im März 2017 in Kraft getreten war.
In den meisten Fällen übernimmt die Versicherung die Kosten für medizinisches Cannabis oder erstattet sie den Patienten.
Aktuelle Änderungen zum Cannabisgesetz (CanG) in Deutschland beinhalten folgende Punkte:
- Entkriminalisierung ab April 2024: Ab dem 1. April 2024 ist der Umgang mit Cannabis in Deutschland für Konsumenten entkriminalisiert. Dies umfasst Änderungen wie kleinere Konsumverbotszonen und größere erlaubte Mengen beim Eigenanbau.
- Konsumregelungen: Die Konsumverbote in der Nähe von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen wurden entschärft. Der Konsum ist nun nur noch "in Sichtweite" dieser Einrichtungen verboten, wobei eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern nicht mehr gegeben ist.
- Eigenanbau: Erwachsenen wird es erlaubt sein, bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum zu besitzen und bis zu drei Cannabispflanzen für den Eigenkonsum anzubauen. Die erlaubte Menge aus dem Eigenanbau wurde auf 50 Gramm erhöht.
- Sanktionen und Strafen: Bei geringfügiger Überschreitung der Besitzgrenzen drohen keine Straftaten mehr, sondern nur Ordnungswidrigkeiten. Die maximale Höhe des Bußgeldrahmens wurde gesenkt.
- Schutz Minderjähriger: Es wurden höhere Strafen zum Schutz Minderjähriger eingeführt, insbesondere bei der Abgabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche.
- Ermittlungsbefugnisse: Die Strafverfolgungsbehörden erhalten weitreichende Ermittlungsbefugnisse bei schweren cannabisbezogenen Straftaten.
- Mitgliedschaft in Cannabisclubs: Für die Mitgliedschaft in Anbauvereinigungen wird ein Aufenthalt von mindestens sechs Monaten in Deutschland vorausgesetzt, um den Cannabis-Konsum von nur vorübergehend in Deutschland lebenden Personen wie ausländischen Gaststudenten zu verhindern.
- Straßenverkehr: Die Bundesregierung plant, den THC-Grenzwert für Autofahrer auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut anzuheben, um Gelegenheitskonsumenten zu entlasten. Die Beeinträchtigung entspräche in etwa der von 0,2 Promille Alkohol. Zur Kontrolle seien Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit notwendig. Der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol soll strenger geregelt werden, mit einer Null-Promille-Grenze für Alkohol nach Cannabiskonsum. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Bei Mischkonsum mit Alkohol wird die Trunkenheitsfahrt mit mindestens 1000 Euro und im Wiederholungsfall mit bis zu 3500 Euro geahndet. Ausgenommen von dem neuen Grenzwert sind Jugendliche unter 21 Jahren sowie Fahranfänger in der Probezeit, also in den ersten zwei Jahren nach Erwerb des Führerscheins. Für sie gilt weiterhin der Grenzwert von 1,0 ng/ml. Nach dem Bundestagsbeschluss vom 6. Juni wird die Gesetzesänderung nach der Beratung im Bundesrat voraussichtlich im Juli 2024 in Kraft treten.
- Gestuftes Inkrafttreten und Säule-2-Gesetz: Das Gesetz tritt gestuft in Kraft, mit der Entkriminalisierung ab April 2024 und den Regelungen zu den Anbauvereinigungen ab Juli 2024. Ein weiteres "Säule-2-Gesetz" ist geplant, welches regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten vorsieht.
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*Dieser Artikel entspricht dem Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Rechts oder der relevanten Regulierung wider.
Bud Meister Yoda